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1264. Juli 28.

5 Kal. Aug.

Thomas, Bischof von Breslau urkundet, dass der Propst des Heiligegeisthospitals zu Breslau, V(incenz), mit Zustimmung des Abtes Stephan vom Sandstifte auf die cribra von Getreide, welche das Hospital nach der Bestimmung des Bischofs Lorenz in einigen Dörfern um Goldberg und einigen um Ohlau von jeder Hufe zu erhalten hat, mit Rücksicht darauf, dass seit vielen Jahren davon für das Hospital Nichts eingekommen ist, verzichtet zu Gunsten der Breslauer Domherren, wo es dann der grösseren Schenkung, welche der Bischof zu Gunsten der in Breslau dauernd residirenden Domherren gemacht und auf das Getreide in jenen Dörfern um Goldberg angewiesen hat (vgl. hierzu meinen Aufsatz über das angebliche Testament Bischofs Thomas I. in unserer Zeitschrift V. 373 ff. oben No. 832 und unten No. 1190), zugefügt werden soll, wogegen der Bischof dem Hospital den Zehnten von dem Landgute in Lovetiz (Lobetinz), welches der herzogliche Kämmerer Voyceh Jezoro besessen hatte, und das andern Orten, von denen dem Hospital der Zehnte zusteht, benachbart ist.

Z.: Steph. Abt vom Sandstifte und die Domherren Nic. dec., Thom. archid. Opoliensis, Milejus archid. Legnicensis, Eccard, Leonard, ein zweiter Leonard. Ausgef. durch den bischöflichen Schreiber Albert.


Aus dem Or. mit dem S. des Bischofs und des Kapitels, jetzt im Stadtarchiv. Bei Korn Breslauer Urkundenbuch 31.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1875; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 2: Bis zum Jahre 1280. Herausgegeben von Colmar Grünhagen.